Erfahrung mit dem PayPal Käuferschutz

PayPal-Käuferschutz ist irreführend

Erfahrung mit dem PayPal Käuferschutz

PayPal Käuferschutz gibt es nicht wirklich

  • paypal.de ist ein Fintech bzw. ein Online-Bezahldienst, den wahrscheinlich die meisten Leser kennen, da paypal schon viele Jahre im Markt ist und ganz früh beim online-shopping boom dabei war.

PayPal wirbt damit, daß man sein Geld zurück bekommt, falls die Ware nicht geliefert wird, oder der online bestellte Artikel “nicht der Beschreibung entspricht”, wenn man innerhalb von 6 Monaten nach Kauf in seinem PayPal account einen Antrag auf Käuferschutz stellt.

Ich habe die Realität kennen gelernt, und die sieht anders aus ! Auch mehr als 4 Monate nach meiner Bestellung bei dem onlineshop greenakku.de. ist das Photovoltaik-Set im Wert von 3256,50 € nicht geliefert worden. Überhaupt nicht. Auch nicht teilweise. Mein Antrag auf PayPal-Käuferschutz wurde abgelehnt. Den Grund erfährt der Kunde nicht. In meinem paypal-account steht lediglich, der Fall würde nicht unter den paypal-Käuferschutz fallen.

Ich rufe also bei paypal an, um die Nummer herauszufinden, muss man sich durch etliche Menüs und FAQs klicken, man will offensichtlich nicht so gern telefonieren bei PayPal. Ich erreiche schließlich doch nach den üblichen “Drücken sie die 2 …” Ansagen einen Callcenter-Mitarbeiter. Er berichtet mir, der Algorithmus von PayPal hätte festgestellt, ich würde die Solarzellen ja weiterverkaufen. Mir verschlägt es die Sprache. Es handelt es sich hier um ein Set mit nur 4 KW Leistung zur Selbstmontage, das ist ungefähr die Hälfte der Leistung, die sich üblicherweise Hausbesitzer auf ihrem Dach installieren. Der Callcenter-Mitarbeiter erzählt mir, er könne nichts machen, mein Geld sei weg. Er könne den Fall auch nicht nochmal aktivieren. Einen Vorgesetzten habe er nicht. (Er bestätigt mir aber auf Nachfrage, daß er nicht der Chef von paypal sei).

Ein paar Tage später rufe ich nochmal bei PayPal an, diesesmal erreiche ich einen Callcenter-Mitarbeiter, der natürlich schnell den Käuferschutzfall wieder aktiviert. Zwei Tage später erhalte ich erneut eine e-mail mit der Nachricht, daß mein Antrag auf Käuferschutz abgelehnt wurde, natürlich wieder ohne Begründung. Ich rufe wieder bei PayPal an, quäle mich ein drittes Mal durch die automatische Ansage, drücke die entsprechenden Nummern auf dem Telefon und werde schließlich mit einem dritten Callcenter-Angestellten verbunden, der mir sagt, der PayPal Algorithmus hätte festgestellt, daß ich die Solarzellen weiterverkaufen will. Ich fordere ihn auf, mal auf die Händlerseite greenakku.de zu schauen und er tut das. Danach glaubt er mir und sagt, er würde mit seiner Vorgesetzen sprechen und das anders regeln, und seiner Vorgesetzten eine persönliche e-mail mit Hinweis auf diesen Fall schreiben. Wenn er, wie üblich, den Fall wieder reaktivieren würde, würde das nichts bringen. Ich habe Hoffnung und bedanke mich herzlich. Tatsächlich kommt 2 Wochen später eine e-mail, wie beim ersten Mal, daß PayPal auf Antwort des Verkäufers greenakku.de wartet. Doch einige Tage später finde ich leider wieder eine e-mail “Ihr Antrag auf Käuferschutz wurde abgelehnt”. Ich rufe ein 4. Mal bei PayPal an. Der 4. Callcenter-Agent sagt mir, er könne nichts machen, der Fall würde immer wieder automatisch abgelehnt. Ich frage nach eine Postadresse, unter der ich den Saftladen verklagen kann, denn zu dieser Zeit denke ich noch, es gäbe so etwas wie ein “Recht auf Käuferschutz”, schließlich wirbt PayPal lauthals damit. Ich erfahre, ich müsse PayPal schriftlich kontaktieren und er buchstabiert mir die Adresse von PayPal SarL in Luxembourg. Bei aufrecht.de erfahre ich, daß es gar keinen PayPal-Käuferschutz gibt. Es handelt sich hierbei lediglich um Kulanz von PayPal. Allein PayPal entscheidet, wer sein Geld zurückbekommt und wer nicht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Mit anderen Worten: PayPal kann man nicht auf Einhaltung des Käuferschutzes verklagen ! Stattdessen muss man den online-händler verklagen. Ich werde also die Firma Bosswerk aka greenakku.de verklagen. Hier habe ich herausgefunden, daß man dazu erstmal eine Fristsetzung per Mahnung durch ein Rücksende-Einschreiben verschicken muss. Wenn daraufhin keine Reaktion von Bosswerk kommt, werden die Anwaltskosten auch aussergerichtlich (ohne Gerichtsverhandlung) von der unterlegenen Partei getragen. Ich werde berichten…

Fazit: Niemals auf den PayPal-Käuferschutz verlassen, es gibt ihn nämlich nicht wirklich.